Allgemeine Geschäftsbedingungen
VON REFYN BY FABIAN REUTER – IM FOLGENDEN „REFYN“ GENANNT (STAND OKTOBER 2025)
I. GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen REFYN und ihren Auftraggebern bzw. Vertragspartnern (im Folgenden gemeinsam „Vertragspartner“). Sie finden auf alle Beratungs- und Projektverträge Anwendung, unabhängig davon, ob in zukünftigen Vereinbarungen ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird.
Der Leistungsumfang von REFYN umfasst insbesondere die Konzeption und Erstellung von Strategien und Handlungsempfehlungen in den Bereichen Online-Marketing, HR-Marketing und Recruitment, einschließlich der Planung, Umsetzung und – sofern vereinbart – der Schaltung bzw. Einbuchung von Medienleistungen bei Drittanbietern.
Für sämtliche von REFYN zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, REFYN hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch REFYN.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberühr
II. VERTRAGSUMFANG
REFYN verpflichtet sich zur Erbringung der im jeweiligen Vertrag näher beschriebenen Leistungen entsprechend dem erteilten Auftrag und den branchenüblichen Standards. Zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung ist REFYN berechtigt, sich sachkundiger Dritter zu bedienen. Die in der Leistungsbeschreibung schriftlich festgehaltene Beschaffenheit der Leistung gilt als abschließend vereinbart und bestimmt die vertraglich geschuldete Leistung.
Soweit zu einem einzelnen vertragsrelevanten Punkt keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ergibt sich der Leistungsumfang aus den Umständen des konkreten Auftrags sowie den Gepflogenheiten der jeweiligen Branche. Mündliche Auskünfte oder Zusagen von Mitarbeitern oder Beauftragten von REFYN sind außerhalb des schriftlich erteilten Auftrags grundsätzlich unverbindlich.
Ein bestimmter Erfolg – insbesondere das Eintreten von Prognosen oder wirtschaftlichen Ergebnissen – wird von REFYN nicht geschuldet. Die rechtliche Prüfung der Arbeitsergebnisse, insbesondere im Hinblick auf urheber-, persönlichkeits-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit, ist nicht Bestandteil der von REFYN geschuldeten Leistungen.
Ändern sich nach Abschluss der Beratungstätigkeit die tatsächlichen Verhältnisse und erlangt REFYN hiervon Kenntnis, besteht keine Verpflichtung, den Auftraggeber bzw. Vertragspartner über diese Änderungen oder etwaige daraus resultierende Folgen zu informieren.
III. ANGEBOTE UND VERGÜTUNG
Die Angebote von REFYN sind stets freibleibend und unverbindlich. Verbindliche Angebote des Auftraggebers bzw. Vertragspartners bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch REFYN. Ein Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahme des Auftrags oder durch dessen tatsächliche Durchführung zustande. REFYN behält sich das Recht vor, Aufträge aus inhaltlichen, technischen oder sonstigen Gründen abzulehnen. Ersatzansprüche des Auftraggebers/Vertragspartners für abgelehnte Aufträge sind ausgeschlossen.
Terminangaben sind grundsätzlich unverbindlich und stellen lediglich einen voraussichtlichen Leistungszeitraum dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixtermin vereinbart wurde.
Sofern keine ausdrückliche Honorarvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Vergütung auf Basis der jeweils gültigen Tagessätze oder Stundensätze von REFYN nach tatsächlichem Aufwand. Ein Tagessatz basiert auf einer Arbeitszeit von acht Stunden.
Der Auftraggeber/Vertragspartner trägt sämtliche im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung anfallenden Auslagen und Nebenkosten. Hierzu zählen insbesondere Kosten für sachverständige Dritte, Telekommunikation oder vergleichbare Aufwendungen. Diese sind – sofern keine Pauschalvergütung vereinbart wurde – gegen Nachweis gesondert zu erstatten. Alle Honorare und Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Anfallende Reisekosten werden dem Auftraggeber/Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto ab Rechnungsdatum.
Dienstleistungen – intern wie extern – werden zu 100 % nach Leistungserbringung abgerechnet. Die Abrechnung der im laufenden Monat erbrachten Stunden erfolgt jeweils zum Monatsende und wird spätestens bis zum 15. des Folgemonats in Rechnung gestellt. Medialeistungen werden bei Kampagnenstart fakturiert.
Unberechtigte Abzüge vom Rechnungsbetrag werden unabhängig von ihrer Höhe nachgefordert. Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf dem Konto von REFYN als geleistet.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber/Vertragspartner verpflichtet, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Der Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
V. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers/Vertragspartners von REFYN anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen.
Ergeben sich Zweifel an der Bonität des Auftraggebers/Vertragspartners, ist REFYN berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen und die Leistung bis zur Erbringung dieser Sicherheit zurückzuhalten.
VI. NUTZUNGS- UND EIGENTUMSVORBEHALT
Soweit Entwurf und/oder Gestaltung Teil des Auftrags sind, besteht für REFYN Gestaltungsfreiheit im Rahmen des vereinbarten Auftragszwecks.
Alle von REFYN erstellten Entwürfe, Konzepte, Strategiepapiere, Schaubilder, Grafiken und Ideen dürfen vom Auftraggeber/Vertragspartner nur im vertraglich vereinbarten Umfang genutzt und nicht ohne schriftliche Zustimmung von REFYN verändert oder weiterverwendet werden.
Der Umfang der Rechteübertragung richtet sich in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck (§ 31 Abs. 5 UrhG).
Die Rechteübertragung umfasst ausschließlich abgeschlossene Datenformate der von REFYN erstellten Gesamtwerke. Nutzungsrechte an im Layout verwendeten Stockmaterialien verbleiben bei den jeweiligen Lizenzgebern und unterliegen deren Lizenzbedingungen.
Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Gesamtauftrags. REFYN behält sich zudem das Eigentum an sämtlichen gelieferten Materialien bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
Kommt es nicht zu einer vertraglichen Zusammenarbeit oder endet diese, ist der Auftraggeber/Vertragspartner nicht berechtigt, die von REFYN entwickelten Leistungen oder Konzepte ohne Zustimmung weiter zu verwenden oder Dritte mit deren Umsetzung zu beauftragen.
Bei schuldhaftem Verstoß verpflichtet sich der Auftraggeber/Vertragspartner zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe im Ermessen von REFYN liegt und gerichtlich überprüft werden kann. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
VII. REFERENZ
REFYN ist berechtigt, den Auftraggeber/Vertragspartner unter Verwendung des Firmenlogos als Referenz zu benennen sowie gemeinsame Projekte in Form von Fallstudien darzustellen. Dabei werden ausschließlich bereits veröffentlichte und öffentlich zugängliche Materialien verwendet, die von REFYN erstellt wurden. Vertrauliche Informationen werden nicht veröffentlicht.
VIII. RÜGEPFLICHTEN
Der Auftraggeber/Vertragspartner hat erkennbare Mängel oder Beanstandungen hinsichtlich Quantität oder Qualität unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Beweislast für das Vorliegen eines verdeckten Mangels liegt beim Auftraggeber/Vertragspartner. Nachteile infolge verspäteter Mängelrügen gehen zu dessen Lasten.
Die gesetzlichen Vorschriften zur Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB bleiben unberührt.
IX. GEWÄHRLEISTUNG
REFYN erbringt alle Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen. Geringfügige Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit sowie unerhebliche Fehler begründen keine Gewährleistungsansprüche.
Bei berechtigten Mängelrügen hat REFYN das Recht zur Nacherfüllung oder Ersatzleistung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber/Vertragspartner Rücktritt oder Minderung verlangen.
Schadensersatzansprüche bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von REFYN oder ihren Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
REFYN darf vom Auftraggeber/Vertragspartner übermitteltes Tatsachenmaterial als vollständig und richtig zugrunde legen; eine inhaltliche Überprüfung erfolgt nur bei offensichtlichen Unrichtigkeiten.
X. VERZÖGERUNGEN
Verzögert sich die Durchführung eines Projekts oder einer Kampagne aus Gründen, die der Auftraggeber/Vertragspartner zu vertreten hat, ist REFYN berechtigt, 80 % des vereinbarten Honorars als Ausfallvergütung in Rechnung zu stellen.
Der Anspruch auf fristgerechte Leistungserbringung entfällt. REFYN informiert den Auftraggeber/Vertragspartner über einen neuen, realistischen Leistungstermin.
XI. KÜNDIGUNG
Der Auftraggeber/Vertragspartner kann einen erteilten Auftrag jederzeit ordentlich kündigen.
Im Falle einer Kündigung gelten folgende Stornobedingungen:
-
Für Eigenleistungen von REFYN (z. B. Konzepte, Strategien) sind 80 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.
-
Für Fremdleistungen oder gebuchte Schaltungen werden die tatsächlichen Kosten zzgl. einer Handlingsfee von 15 % berechnet.
Nach Beginn der Leistungserbringung ist eine Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen.
XII. HAFTUNGSBEGRENZUNG
REFYN haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet REFYN nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei der Schadensersatz auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf den doppelten Auftragswert, begrenzt ist. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Für Inhalte externer Werke wie Karriere-Websites oder Landingpages trägt der Auftraggeber/Vertragspartner die Verantwortung. REFYN erstellt diese nach bestem Wissen und unter Beachtung des geltenden Rechts, übernimmt jedoch keine Haftung für etwaige inhaltliche oder rechtliche Fehler, insbesondere in Datenschutzerklärungen oder Impressen.
Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen REFYN verjähren ein Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn.
XIII. VERSCHWIEGENHEIT UND GEHEIMHALTUNG
REFYN verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Von den Vertragspartnern überlassene Unterlagen werden sorgfältig verwahrt und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt.
XIV. DATENSCHUTZ
REFYN verarbeitet personenbezogene Daten (z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten, Zahlungsinformationen) ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zum Zweck der Vertragsabwicklung.
Soweit erforderlich, dürfen Daten an vertraglich gebundene Geschäftspartner weitergegeben werden. Der Auftraggeber/Vertragspartner hat das Recht, Auskunft über gespeicherte Daten zu verlangen und eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Ein Widerruf ist per E-Mail an info@refyn.de zu richten.
Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website von REFYN.
XV. SONSTIGES
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – Fulda.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
